Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen direkten Weg vom Bett an seinen Homeofficearbeitsplatz stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. (Leitsatz der Verfasserin) BSG vom 08.12.2021- B 2 U 4/21
Arbeitnehmer*innen, die mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, haben keinen individuell durchsetzbaren Anspruch auf Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gegen den Arbeitgeber. (Leitsatz der Verfasserin) BAG, Urteil
1. Eine Betriebsratswahl kann gerichtlich nur abgebrochen werden, wenn der Wahlvorstand bei Einleitung der Wahl offensichtlich nicht im Amt war oder die festzustellenden Mängel im Wahlverfahren zu einer nichtigen Wahl
Die Nichtzulassung von wahlberechtigten Arbeitnehmern zur Wahl berechtigt grundsätzlich lediglich zur Anfechtung der Wahl und führt nicht zu deren Nichtigkeit. Betriebsratswahlen, die vor dem 18.06.2021 durchgeführt worden sind, werden von
Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen mehrere parallel laufende Arbeitsverhältnisse vereinbart, so gelten die europarechtlichen Vorgaben zur höchstzulässigen Arbeitszeit und zur Ruhezeit nicht für jedes einzelne dieser Arbeitsverhältnisse getrennt sondern werden zusammen
Am 22.01.2021 wurde aufgrund des § 18 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) verkündet, die dem Ziel dient, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit
§ 129 Abs. 1 BetrVG gibt dem Betriebsrat die Möglichkeit, für die Durchführung von Sitzungen auf Video- und Telefonkonferenzen zurückzugreifen. Er ist hierzu aber nicht verpflichtet; dies unterliegt – im
1. Gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Betriebsrat die für seine Tätigkeit erforderlichen Räume zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der ihm obliegenden Aufgaben steht
1. Der Betriebsrat hat zum Nachweis eines ordentlichen Beschlusses für ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren zur Einsetzung der Einigungsstelle folgende Unterlagen vorzulegen: – Protokoll der Sitzung, aus der sich ergibt, dass das
1. Wann ist der Betriebsrat beschlussfähig? Nach § 33 BetrVG besteht die Beschlussfähigkeit, wenn die Hälfte der Betriebsratsmitglieder anwesend sind. In einem 9-köpfigen Gremium müssen also mindestens 5 Betriebsräte (inklusive