Zumindest in Deutschland ist das Zahlen per Rechnung nach wie vor die beliebteste Methode, um online gekaufte Waren zu bezahlen. Theoretisch ist gegen dieses Zahlungsmittel auch nichts einzuwenden – würden
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt im § 195 fest: “Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre”. Abweichend davon gibt es Verjährungsfristen von zehn Jahren bei Rechten an einem Grundstück (§ 196
Ein Anspruch soll durchsetzbar beleiben wenn der Gläubiger ein förmliches Verfahren mit dem Ziel der Durchsetzung seines Anspruchs eingeleitet hat. Viele Unternehmen schieben einen Berg offener Forderungen vor sich her.