München/Berlin (DAV). Bricht ein Auszubildender seine Ausbildung wegen einer vorübergehenden Erkrankung ab, hat er keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Die 1994 geborene Frau begann im Februar 2016 eine zweijährige Ausbildung
München/Berlin (DAV). Die Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder regelt bis zu einer gewissen Einkommenshöhe die Düsseldorfer Tabelle. Erklärt sich der unterhaltspflichtige Elternteil für unbegrenzt leistungsfähig, muss er trotzdem Auskunft über
München/Berlin (DAV). Das Gesetz sieht vor, dass Kindergeld rückwirkend nur für sechs Monate gezahlt wird. Dies muss die Familienkasse allerdings schon bei der Festsetzung berücksichtigen. 2015 beantragte der Vater für
München/Berlin (DAV). Tritt bei einem Erwachsenen eine Behinderung erst nach Vollendung des 25. Lebensjahrs auf, gibt es keinen Anspruch auf Kindergeld. Das gilt auch dann, wenn die Behinderung auf einem
München/Berlin (DAV). Kinder haben grundsätzlich die Möglichkeit, nach deren Tod in das Mietverhältnis der Eltern einzutreten. Sie können die Wohnung also übernehmen. Das ist aber an Voraussetzungen geknüpft. Voraussetzung ist,
Karlsruhe/Berlin (DAV). Nach der Trennung muss der Ex größere Geldgeschenke der Eltern der Lebensgefährtin zurückgeben. Voraussetzung ist aber, dass die Beziehung “ungewöhnlich schnell” zerbricht. Auch muss das Geld auf lange
BGH begrenzt Pflichten der Kinder Karlsruhe/Berlin (DAV). Nicht nur Eltern schulden ihren Kindern Unterhalt. Sind die Eltern bedürftig, werden auch Kinder zur Unterstützung ihrer Eltern herangezogen. Berechnungsbasis ist dabei das
Berlin (DAV). Eine Scheidung setzt ein Trennungsjahr voraus. Eine Trennung liegt jedoch nicht vor, wenn beide Eheleute in einer Bedarfsgemeinschaft Hartz IV-Leistungen beziehen, entschied das Kammergericht Berlin am 30. April
Köln (DAV). Wird bei einer Scheidung der konkrete Bedarf des Unterhaltsberechtigten festgelegt, darf dieser bei einer Gehaltserhöhung des Berechtigten nicht automatisch gekürzt werden. Der Unterhaltsverpflichtete muss nachweisen, dass die Gehaltserhöhung
Hamm/Berlin (DAV). Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern. Daher muss jede gerichtliche Entscheidung über die Umgangsbefugnis der Elternteile grundsätzlich eine konkrete Ausgestaltung des Umgangsrechts enthalten. Eine