Ansprüche aus dem Anlagerecht bei Fehlberatung verjähren Ende 2011. Anleger müssen jetzt handeln, die Zeit drängt.
Aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Verjährungsregelungen mit der Schuldrechtsmodernisierungsreform im Jahr 2002, verjähren alle Ansprüche aus Kapitalanlagen, die vor dem Jahr 2002 abgeschlossen wurden, absolut und endgültig zum 31.12.2011. Aus diesem Grunde und der daraus resultierenden Verunsicherung vieler Anleger bietet die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine telefonische Erstberatung durch Experten aufgrund der Unterlagen zum Preis von 50 EUR an, sodass schnell überprüft werden kann, ob ihnen eventuelle Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung der Banken und freien Berater bezüglich der Anlage an geschlossenen Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Flugzeugleasingfonds, Investmentfonds, Solarfonds etc. zustehen.
Oft bestehen gute Chancen auf Schadensersatz, es muss nur rechtzeitig gehandelt werden. Gerade die Börsenkrise 2000-2003 hat erhebliche Verluste für viele Anleger durch Aktienfonds mit sich gebracht. Hier hat man bis Ende 2011 noch die Chance, das Geld zurück zu erhalten.
Aber nicht nur Anlagen, die vor dem Jahr 2002 erworben wurden, sind von der Verjährung zum 31.12.2011 betroffen, sondern auch zahlreiche andere Fonds, die ebenfalls unten aufgeführt werden.
Besonders Anleger, die in die folgenden genannten Fonds investiert haben, sollten sich, wenn sie mit der Entwicklung ihrer Anlage nicht zufrieden sind und sich zusätzlich schlecht beraten fühlen, umgehend an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden.
Weitere Informationen finden Anleger hier:
Verjährung 2011 Anlagerecht
ALCAS/KGAL Medienfonds Aktienfonds der DWS, Union Investment, DEKA Apollo Medienfonds Boll Medienfonds Cinerenta Medienfonds CFB-Fonds Nr. 130 Cumulus-Fonds DBVI – Fonds DCM Renditefonds DFO-Fonds/Deutschlandfonds DG-Fonds DGI-Fonds Dreiländerfonds/ DHB-Fonds Falk-Fonds Fleesensee-Fonds Fundus Fonds Gebau -Fonds GFP Medienfonds Göttinger Gruppe/Securenta AG Hannover Leasing Medienfonds LHI Leasing GmbH Medienfonds Medico Fonds Multi Advisor Fund I GbR/Capital Advisor Fund II GbR Prokon Genussrechte RENTADOMO Fonds Südwest Finanz Vermittlung AG Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG Victory Medienfonds WGS-Fonds DEKA Fonds (DEKA Technologie, DEKA Chance etc.) Union Investment Fonds DWS Fonds Aktienfonds Aktien offene Immobilienfonds (Morgan Stanley P2 Value, TMW Weltfonds, AXA Immoselect, SEB immoinvest, DEGI Europa, DEGI International, DB Immoflex, CS Euroreal)
Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist im Bank- und Kapitalmarktrecht, Kapitalanlage-, Wertpapier- und Börsenrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Europarecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht und Versicherungsrecht tätig. Im Bank- und Kapitalmarktrecht gelten für Gerichtsverfahren meist besondere Regeln, die es von den Rechtsanwälten zu beachten gilt. Da sich gerichtliche Verfahren oft nicht vermeiden lassen, verfügen die Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH über jahrelange Erfahrung in der Führung von Gerichtsprozessen.
Kontakt: Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Dr. Ralf Stoll Einsteinallee 1 77933 Lahr ralf.stoll@dr-stoll-kollegen.de 07821/9237680 http://www.dr-stoll-kollegen.de