Anwalt Frankfurt – Anwalt Bad Vilbel – Mietrecht – Kanzlei Sachse

Dezember 05 13:08 2011 Print This Article

Bei Verlust des Schlüssels – Der Mieter trägt nur die Kosten einer tatsächlich ausgetauschten Schließanlage

Hat dern Mieter seinen Hausschlüssel verloren, hat der Vermieter nur dann einen Anspruch auf Schadensersatz für die gesamte Schließanlage, wenn auch tatsächlich ein Austausch aller Schlösser erfolgt ist. So die Rechtssprechung des Amtsgericht in Ludwigsburg im April 2010.Im vorliegenden Fall erklärte das Gericht, dass der Mieter zwar einen Schaden an den Mieträumen verursacht hat und dem Vermieter hierfür grundsätzlich Schadensersatz leisten muss. In der Regel gilt dies unabhängig davon, ob der Vermieter den Schaden beseitigen lässt oder nicht. Grundsätzlich kann der Vermieter kann die Höhe des Schadensersatzanspruchs durch einen entsprechenden Kostenvoranschlag nachweisen. Es ist unerheblich, ob er den Betrag dann wirklich dazu verwendet, den Schaden zu beseitigen.

Das Gericht stellte allerdings klar, dass sich der Fall anders verhält, wenn der Vermieter eine Schließanlage austauschen darf, weil der Mieter den Schlüssel verloren hat. Denn anders als bei einer Beschädigung der Mieträume
ist in diesem Fall der Wert der Immobilie nicht gemindert. Der Vermieter ist lediglich durch die mögliche Gefahr, dass mit dem verlorenen Schlüssel Missbrauch betrieben werden könnte, dazu berechtigt, Schadensersatz zu fordern. In diesem Fall ist aber eine Berechnung des Schadens allein nur auf der Basis des Kostenvoranschlags nicht zulässig. Der Mieter muss nur dann einen Schadensersatz leisten, wenn tatsächlich die gesamte Schließanlage ausgetauscht wurde (AG Ludwigsburg, Urteil v. 13.04.10, Az. 8 C 3212/09).

Weitere Informationen zu den Themen Mietrecht Frankfurt, Arbeitsrecht Frankfurt, Familienrecht Frankfurt und Strafrecht Frankfurt erhalten Sie auch auf der Internetpräsenz http://anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.de. Kanzlei Sachse – Anwalt Frankfurt und Anwalt Bad Vilbel.

Als in Langen (Hessen), Frankfurt und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.

Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.

Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am “Streitwert” ihres einzelnen Rechtsproblems.

Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

Die Kanzlei betreut:

das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht
das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das allgemeine Vertragsrecht und Zivilrecht

Kontakt:
Anwaltskanzlei Sachse
Fabian Sachse
August-Bebel-Str. 29
63225 Langen
info@kanzlei-sachse.de
06103/2707599
http://www.kanzlei-sachse.de

view more articles

About Article Author