Schufa – Eintrag nach Intervention der Rechtsanwälte gelöscht

April 03 15:53 2012 Print This Article

H&M Hennes & Mauritz GmbH löscht erneut Schufa-Eintrag, Rechtsanwälte von Dr. Schulte und Partner erwirken erfolgreiche Löschung für die Betroffenen.

Die Pressemitteilung der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte unter dem Titel “Harmloser Klamottenkauf kann zu Schufasorgen führen”, hat im Internet für Furore gesorgt. Auf diese Mitteilung hin meldeten sich zahlreiche Kunden der H&M Hennes & Mauritz B.V. & Co. KG und berichteten von ähnlichen Vorfällen. So meldete sich auch eine Familie aus Süddeutschland. Auch diese wurde mit einem Negativ-Eintrag bei der Schufa Holding AG belastet.

Für die Familie war der Schufa-Eintrag ein Schock. Diese hatten nämlich der 12 jährigen Tochter teilweise erlaubt, den Online-Zugang des Vaters für Einkäufe zu nutzen, jedoch erst nach Rücksprache. Nachdem das Online-Passwort turnusgemäß geändert worden war, konnte sich die Tochter jedoch nicht mehr einwählen und beschloss, einen neuen Account auf den Namen der Mutter anzulegen. Dort wurden Waren im Wert von 136,00 Euro bestellt. Dieser Account führte jetzt zu den Schufa-Sorgen.

Besonders schlimm war, dass die längerfristig geplante Energiesanierungsmaßnahme für die Immobilie der Familie nun aufgrund der schlechten Scorewerte der Ehefrau nicht bei der KfW beantragt werden konnte.

Da die Meldevoraussetzungen des § 28 a BDSG aus Sicht der hier vertretenen Mandanten nicht vorlagen, wandten sich diese mit anwaltlichem Schreiben der Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte an die H&M Hennes und Mauritz B.V. & Co. KG. Das Schreiben vom 24.02.2012 beantwortete die Firma Gothia Deutschland GmbH nun mit Schreiben vom 29.03.2012 und teilte mit, dass eine Löschung des Schufa-Eintrages mit gleichem Datum veranlasst worden sei. Für die betroffenen Kunden eine massive Erleichterung, da nun der Weg für die KfW-Kreditanfrage zur Energiesanierung des Hauses beantragt werden kann. Ein wichtiger Schritt, gerade in Zeiten immer teurer werdender Preise für die Energieversorgung.

Zu der Angelegenheit meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: “Die Angelegenheit zeigt wieder einmal, dass es für Firmen, die negative Schufa-Einträge vornehmen, sehr schwierig ist, die Rechtmäßigkeit der Einträge unter Beweis zu stellen. Das liegt daran, dass die Unternehmen oftmals Mahnschreiben oder Kündigungen nicht mit Einschreiben und Rückschein zustellen. Wenn die Schreiben nicht bei dem Betroffenen angekommen sind und die Gegenseite den Erhalt auch nicht beweisen kann, muss sie in jedem Fall den Schufa-Eintrag löschen. Gerade bei Firmen, die oftmals kleine Forderungen eintreiben müssen, geschehen viele Fehler in dem Bereich der Schufa-Negativeintragungen. Hier besteht also für Betroffene eine große Chance, sich erfolgreich gegen solche Eintragungen zur Wehr zu setzen.”

Die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte beraten gerne Betroffene, die negative Einträge bei Auskunfteien zur Löschung bringen wollen, ob ein entsprechender Anspruch auf Löschung besteht. Die Kanzlei hat hier schon zahlreiche Urteile gegen eintragende Unternehmen erstritten und ist insbesondere auch im außergerichtlichen Bereich sehr erfolgreich, so dass es oft nicht zu einem langwierigen und teuren Rechtsstreit kommen muss. (Entsprechende Hinweise finden Sie im Anhang dieses Artikels.)

V.i.S.d.P.
Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

Weiterführende Links:

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