Gothia Deutschland GmbH löscht Schufa-Eintrag

April 10 18:13 2012 Print This Article

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner erzielen weiteren Erfolg

Die Gothia Deutschland GmbH hat erneut einen Schufa-Negativeintrag eines Mandanten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte kurzfristig zur Löschung gebracht. Der Betroffene meldete sich bei der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte und übersandte einen Schufa-Negativeintrag, den er bei einer Einsicht in seine Schufa-Selbstauskunft am 21.03.2012 entdeckt hatte. Die Rechtsanwälte handelten sofort und schrieben am 26.03.2012 die Gothia Deutschland GmbH an, welche den Schufa-Negativeintrag vorgenommen und eine Forderung der Firma H & M Hennes und Mauritz B.V. & Co. KG eingetragen hatte. Die Forderung belief sich auf lediglich 157,00 EUR.

Der betroffene Mandant, ein Unternehmer aus Hannover, sah sich nunmehr in seiner Kreditwürdigkeit gefährdet und hatte bereits Kündigungen mehrerer Dispositionskredite sowohl für seine Geschäftskonten als auch für sein Privatkonto erhalten. Es fiel spontan ein Dispositionsrahmen von 10.000,00 EUR weg.

Genau eine Woche nach Versendung des Schreiben an die Gothia Deutschland GmbH meldete sich der Betroffene per Email bei den Rechtsanwälten und teilte mit, dass in seiner aktuellen Schufa-Selbstauskunft, die er nun auch online einsehen konnte, der Eintrag der Gothia Inkasso GmbH nicht mehr vorhanden war. Ein weiterer schneller Erfolg der Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner im Kampf gegen negative Schufa-Mitteilungen.

Der hier vertretene Unternehmer kann nun aufatmen und wird in seiner Kreditwürdigkeit nicht weiter in Frage gestellt. Die Rechtsanwälte haben dies auch der Bank des Unternehmers mitgeteilt und diese dazu aufgefordert, die Kündigungen der Dispositionsrahmen auf dessen Privat- und Geschäftskonten zurück zu nehmen. Ein Telefonat des betroffenen Mandanten, welches dieser mit der kündigenden Bank zusätzlich am 02.04.2012 führte, führte zu dem Ergebnis, dass bei der Kündigung der Dispositionskredite wohl einiges schief gelaufen sei. Die Kreditkündigungen wurden daher zurückgenommen.

Zu der Angelegenheit mein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: “Die Angelegenheit zeigt wieder einmal, dass ein schnelles Handeln gegen einen Schufa-Negativeintrag dringend notwendig ist. Dieses führt oftmals auch zu schnellen Erfolgen. Gerade beim Eintragen von kleinen Forderungen unterhalb von 1.000 Euro unterlaufen den betroffenen Unternehmen oft Fehler. Dies führt dazu, dass der Schufa-Eintrag oft schnell widerrufen wird, bevor ein langer Rechtsstreit mit hohen Kostenfolgen für die betroffenen Unternehmen droht. In dem hier vorliegenden Fall kann man deutlich erkennen, wie schnell auch ein kleiner Negativ-Eintrag zu einem Dominoeffekt führen kann. Die Banken, die sich regelmäßig über die Bonität ihrer Kunden informieren lassen, prüfen den Sachverhalt meist nicht näher und reagieren sofort mit Kündigungsschreiben. Wer sich hier nicht wehrt, riskiert oft weitere Schufa-Einträge. Es gilt, den Dominoeffekt sofort zu stoppen!”

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner helfen bereits seit Jahren Betroffenen gegen Negativeinträge in Auskunfteien. In letzter Zeit sind verstärkt Rückmeldungen von Betroffenen zu verzeichnen, die sich über Negativeinträge der H&M Hennes und Mauritz B.V. & Co. KG sowie der Gothia Inkasso GmbH beschweren. Den Betroffenen konnte schon mehrfach geholfen werden. Weitere Informationen finden Sie in unseren Pressemitteilungen.

V.i.S.d.P.
Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

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