TAGUNG Das Tarifrecht in der behördlichen Praxis 04.-05. Juni 2012 (Berlin)

Mai 04 10:49 2012 Print This Article

(NL/1183244183) Am 04. und 05. Juni 2012 führt das Kommunale Bildungswerk e.V. seine Fachtagung in Berlin durch, die mit den zwei parallelen Fachforen: Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen des Tarifrechts im Öffentlichen Dienst sowie Aus- und Fortbildung/Bildungscontrolling ein weites Feld des Personalmanagements und der Personalentwicklung erfasst.

Das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes sowie für den öffentlichen Dienst der Länder (TVöD/TV-L), das seit 2005 im Bund, in den Ländern und Kommunen sowie in Einrichtungen gilt, deren Tarife sich am öffentlichen Dienst anlehnen, ist fortwährend unterschiedlichsten Veränderungen unterworfen. Hinsichtlich der praktischen Handhabung des TVöD und TV-L treten in der alltäglichen Anwendung stets neue Probleme und Fragen auf, und unterschiedlichste strittige Fälle des Tarifrechts müssen durch die Gerichte entschieden werden.

In der Tagung des Kommunalen Bildungswerk e.V. vermitteln kompetente Experten aktuelle Informationen über den aktuellen Stand der Rechtsprechung zum Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, über neu eintretende Rechtsentwicklungen sowie über Praxisfälle und Anwendungsprobleme im Behördenalltag.

Mit dem 01. Januar 2012 ist die längst überfällige Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L) in Kraft getreten. Hingegen waren die Tarifverhandlungen über eine Entgeltordnung zum TVöD bisher noch nicht von Erfolg gekrönt, auch wenn der Bund in diesem Bereich bereits seine Ergebnisbereitschaft und die Richtung der anvisierten Lösung signalisiert hat. Sonderregelungen über die Gewährung von Zulagen (zum Beispiel für Beschäftigte im Bereich IT), die bisher schon durch die Verhandlungsgemeinschaft des Bundes und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) getroffen wurden, tragen bereits den sich klar abzeichnenden demografischen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt Rechnung.

Auch diesen Fragen der Tarifverträge und des Tarifrechts soll unter dem Gesichtspunkt der deutlicher werdenden Problematiken des demografischen Wandels im Rahmen der Fachtagung nachgegangen werden.

Durch die Rechtsprechung von Europäischem Gerichtshof und Bundesarbeitsgericht haben sich ferner Neuerung und Weiterentwicklungen ergeben, die zum Beispiel Auswirkungen auf die Fragen des Strukturausgleichs, der Übertragung von Urlaub, von Jahressonderzahlungen, der Entgeltgruppen sowie auf die Stufenzuordnung zeigen. Diese Fragen sollen daher ebenfalls Schwerpunkte der Personaltagung des Kommunalen Bildungswerk e.V. mit dem Titel Das Tarifrecht in der behördlichen Praxis/Aus-und Fortbildung sowie Bildungscontrolling am 04. und 05. Juni 2012 darstellen.

Die Personaltagung wird, wie es sich in den letzten Jahren bewährt hat, mit zwei parallelen Praxisforen angeboten. Die Teilnehmer/innen können zwischen dem Praxisforum Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen des Tarifrechts im öffentlichen Dienst und dem Praxisforum Aus- und Fortbildung/Bildungscontrolling wählen, wobei sich dieses speziell an die Aus- und Fortbildungsbeauftragten in öffentlichen Institutionen und sonstigen Einrichtungen richtet. Die Vorträge sollen als Grundlage für den intensiven fachlichen Austausch und lebhafte Diskussion dienen.

Tagungsprogramm

Eröffnungsvortrag:
* Führen in Grenzbereichen: Leistungssteigerung mit weniger Personal wie ist dies zu leisten?

Fachforum: “Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen des Tarifrechts im öffentlichen Dienst”

* Die neue Entgeltordnung der Länder, ein Modell für die Kommunen?
* TVöD/TV-L: Rückgruppierungen in der Praxis: Korrektur tarifwidrig überhöhter Eingruppierungen
* Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Tarifrecht des öffentlichen Dienstes
* Leistungsorientierte Vergütung im öffentlichen Dienst: Erfolgsmodell oder zum Scheitern verurteilt?

Fachforum: Aus- und Weiterbildung/Bildungscontrolling
* Die Führungskraft als Manager von Mitarbeiterqualifikationen Personalentwicklung durch Teamarbeit
* Ermittlung von Bildungsbedarf und Bildungscontrolling mit Hilfe von Mitarbeiterbefragungen
* Bildungscontrolling eine Mogelpackung?
* Das neue Anerkennungsgesetz Fachkräftepotential steigern durch die Beschäftigung von Migrantinnen und Migranten

Der Tagungsflyer kann unter www.kbw.de/download/pet012.pdf
geladen werden, weitere Informationen unter: http://www.kbw.de/web/fachtagungen.html

Das Kommunale Bildungswerk e.V. (KBW e.V.) ist eine als gemeinnützig anerkannte Einrichtung der berufsorientierten Weiterbildung für Mitarbeiter/innen und Führungskräfte des gesamten öffentlichen Sektors, aus Einrichtungen und Verbänden, Unternehmen sowie für sonstige Interessenten und Privatpersonen. So richtet sich das KBW e.V. zum Beispiel an Sachbearbeiter/innen, Fallmanager/innen, Mitarbeiter/innen aus Jugendhilfeeinrichtungen, rechtliche Betreuer/innen, Rechnungsprüfer/innen, Politiker/innen, Kultur- und Marketingsverantwortliche bis hin zu Schornsteinfegern u.v.a.. Das Unternehmen bietet seit mittlerweile mehr als 20 Jahren ein umfangreiches Programm berufsbegleitender Fort- und Weiterbildungen. Die Seminare und Fachtagungen finden in Berlin sowie auch in anderen Regionen des Bundesgebietes statt. Regionalbüros bestehen in Wuppertal, Hamburg und Frankfurt am Main.

Die etwa zehn jährlich stattfindenden Fachtagungen greifen aktuelle Entwicklungen, Praxisfälle und die Rechtsprechung in Bezug auf verschiedene Fachthemen auf. Dazu gehören die Themen Vergaberecht, kommunale Finanzen, Tarifrecht & Bildungscontrolling, Rechnungsprüfung, Sozialrecht, Ausländerrecht, Jugendhilfe, Steuern und Gebührenrecht, Gemeinnützigkeit sowie Beamtenrecht.

Das Kommunale Bildungswerk e.V. ist nach DIN EN ISO 9001:2008 sowie nach AZWV zertifiziert. Tagesaktuell präsentiert das KBW e.V. sein Fortbildungsangebot im Internet unter www.kbw.de.

Kommunales Bildungswerk e.V.
Klaudia Hennig
Gürtelstraße a/30 29

10247 Berlin

E-Mail: hennig@kbw.de
Homepage: http://www.kbw.de
Telefon: –

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