Köln (DAV). Wird bei einer Scheidung der konkrete Bedarf des Unterhaltsberechtigten festgelegt, darf dieser bei einer Gehaltserhöhung des Berechtigten nicht automatisch gekürzt werden. Der Unterhaltsverpflichtete muss nachweisen, dass die Gehaltserhöhung
Ausstehende Unterhaltszahlungen kann man einfordern, wenn man die richtigen Beweise hat – Detektei Ulrich Bei einer Trennung in der Kinder mit die Leidtragenden sind, kommt es häufig zur Uneinigkeit zwischen
Karlsruhe/Berlin (DAV). Das geltende Unterhaltsrecht verlangt von denen, die die Kinder betreuen – meist den Müttern -, sich frühzeitig um eine Arbeit zu bemühen. Der Umfang dieser so genannten Erwerbsobliegenheit
– Mobilfunkkunden müssen detailliert beanstanden – Vorsicht nasse Treppe – Fiktive Einkommen bleiben statthaft Mobilfunkkunden müssen detailliert beanstanden Viele Mobilfunkkunden kennen das Gefühl: Wenn die Handyrechnung ins Haus flattert, traut
Hamm/Berlin (DAV). Hat eine Ehe über 30 Jahre gedauert und ist der eine Ehegatte auf “>http://www.familienanwaelte-dav.de> familienanwaelte-dav.de Unterhaltsforum:
Schleswig/Berlin (DAV). Wer Kindesunterhalt schuldet, muss eine Abfindung so verteilen, dass er möglichst lange seiner Unterhaltsverpflichtung nachkommen kann. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 13. April 2012 (AZ:
Karlsruhe/Berlin (DAV). Ab Beginn des vierten Lebensjahres des Kindes müssen Alleinerziehende in der Regel Vollzeit arbeiten. Die Weiterzahlung des “>http://www.familienanwaelte-dav.de> familienanwaelte-dav.de Unterhaltsforum:
Karlsruhe/Berlin (DAV). Wer als vermeintlicher Vater “>http://www.familienanwaelte-dav.de> familienanwaelte-dav.de Unterhaltsforum:
Karlsruhe/Berlin (DAV). Grundsätzlich haben Kinder während ihrer Ausbildung einschließlich eines Studiums Anspruch auf Unterhalt durch ihre Eltern. Dies gilt auch dann, wenn die Ausbildung wegen einer Schwangerschaft und anschließender Kindesbetreuung
Bremen/Berlin (DAV). Ein volljährig gewordenes Kind muss beweisen, dass sein Unterhaltsanspruch fortbesteht. Dabei muss es auch erläutern, inwieweit der andere Elternteil für den Unterhalt mit sorgen kann. Auf eine entsprechende