ARAG Recht schnell…

November 05 12:06 2025 Print This Article

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Passwort für Sperrung der SIM-Karte nötig? +++
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkunternehmens, wonach die Sperrung einer SIM-Karte nur möglich ist, wenn der Kunde neben der Rufnummer auch ein persönliches Kennwort angibt, ist unwirksam. Laut ARAG Experten ist die Vorgabe, zwingend ein Kennwort zu nennen, mit Blick auf die Schutzinteressen der Kunden nicht zumutbar. Der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an einer schnellen und unkomplizierten Sperrung (Bundesgerichtshof, Az.: III ZR 147/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.

+++ Equal Pay: Ein konkreter Gehaltsvergleich genügt +++
Wer den Verdacht hat, schlechter bezahlt zu werden als ein männlicher Kollege bei gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit, kann sich nicht nur an Gruppen-Statistiken orientieren, sondern gezielt einen konkreten Vergleichsfall heranziehen. Gelingt dieser sogenannte “Paarvergleich”, tritt die Vermutung einer Diskriminierung ein. Dann muss der Arbeitgeber laut ARAG Experten darlegen, weshalb das höhere Gehalt beim männlichen Kollegen gerechtfertigt war (Bundesarbeitsgericht, Az.: 8 AZR 300/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG.

+++ Geld zurück, wenn der Pauschalurlaub beeinträchtigt wird +++
Weist eine gebuchte Pauschalreise so gravierende Mängel auf, dass der Urlaub für den Reisenden “objektiv nicht mehr von Interesse” ist, kann der Veranstalter zur vollen Erstattung verpflichtet sein. Das gilt selbst dann, wenn einzelne Leistungen erbracht wurden. Dabei entscheidend ist laut ARAG Experten, dass der Urlaub insgesamt seinen Zweck verloren haben muss und der Veranstalter von den Umständen gewusst hat oder sie hätte beeinflussen können. Daher raten die ARAG Experten, bei erheblichen Beeinträchtigungen am Urlaubsort, wie z. B. massiver Baulärm, ausgefallene Hauptleistungen oder am Hotel stattfindende Bauarbeiten, sofort den Veranstalter zu informieren und die Einschränkungen zu dokumentieren (Europäischer Gerichtshof, Az.: C-469/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des EuGH.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

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